Der Kurfürst und seine Privilegien im Deutschen Reich
Der Kurfürst hieß Kurfürst, weil er den König kürte. Zudem übernahm er im heiligen römischen Reich deutscher Nation Regierungsaufgaben. Mit dem Ende des Deutschen Reiches verlor der Kurfürstentiltel seine Bedeutung.
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Ein Kurfürst war ein Fürst, der das Recht hatte, in einem Gremium mit anderen Kurfürsten den König zu küren. Der Ausdruck Kurfürst für einen an der Wahl des Königs beteiligten Fürsten, wurde seit dem 13. Jahrhundert gebraucht. Die Sonderrechte der Kurfürsten waren nicht durch einen einmaligen Rechtsakt festgeschrieben, sondern entwickelten sich parallel zur ausgeübten Praxis, die später per Gewohnheitsrecht allgemeingültig wurde. Der Brauch, Fürsten des deutschen Reiches einen König wählen zu lassen, entwickelte sich bereits im 11. Jahrhundert. Er ging auf das Bestreben der römisch katholischen Kirche zurück, einen König einzusetzen, der die weltliche Macht nicht über den Klerus stellt. Es sollte nicht mehr das Geblütsrecht gelten, nach dem ein Staufer König geworden wäre, sondern das Wahlrecht. Nach diesem konnten der Kirche nahestehende Fürsten einen König wählen. Deshalb war es anfangs nicht unüblich, dass ein Kurfürst ein geistlicher Fürst war. Die Wählergruppe, zu der der Kurfuerst gehörte, war zahlenmäßig begrenzt. Sie bestand lediglich aus einem kleinen Kreis von sieben wahlberechtigten Personen. Zu den ersten Kurfürsten gehörten drei Bischöfe und vier weltliche Fürsten. Im Einzelnen waren das der Kurfürst von Mainz, der Kurfürst von Köln und der Kurfürst von Trier. Bei diesen drei Kurfürsten handelte es sich um Erzbischöfe. Die weltlichen Mitglieder des ersten Kurfüstengremiums waren der Pfälzische Kurfürst, der Kurfürst von Sachsen, der Kurfürst von Brandenburg und der Kuhrfürst von Böhmen.
Die Bedeutung des Titels Kurfürst
Im Laufe der Zeit bedeutete der Titel Kurfürst nicht mehr nur, den König küren zu dürfen, sondern das Kurfürsten-Gremium selbst bildete eine Art Nebenregierung und war zeitweise sogar alleiniger Träger der Reichsgewalt. Zusätzlich wurde ein Kurfürst durch weitreichende Privilegien gestärkt. Die Kurfürsten bildeten in Kurvereinen eigene Körperschaften und gehörten im Reichstag zur Kurfürstenbank. Seitdem der Königstitel im Hause Habsburg erblich geworden war, wählten die Kurfürsten nicht mehr den König, sondern übernahmen andere Aufgaben. Zudem wurde die Kurwürde teilweise auf neue Fürstentümer übertragen. So ging die Pfälzische Kur auf Bayern über. 1684 erhielt die Pfalz jedoch eine erneute Kurwürde, wodurch acht Kurfürstentümer existierten. Eine neunte Kurwürde ging an das Haus Hannover. 1803 kam es zum Ausscheiden von Köln und Trier und zur Übertragung der Mainzer Kurstimme auf Regensburg. Neue Kurwürden wurden an Baden, Hessen-Kassel, Württemberg und Salzburg verliehen. Das hatte jedoch kaum noch Auswirkungen auf die Politik, denn 1806 hörte das erste Deutsche Reich mit dem Niederlegen der Kaiserkrone durch Franz II. auf zu bestehen. Damit verlor der Titel Kurfürst seine Bedeutung. Der letzte Kurfürscht war der Kurfürst von Hessen. Er führte diesen Namen noch bis 1866.
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