Die KFZ Teilkaskoversicherung

Schutz vor unfreiwilligen Schäden

Artikeldetails

Während die KFZ Haftpflichtversicherung nur die Forderungen erfüllt, die Dritte an den Versicherungsnehmer stellen, übernimmt die KFZ Teilkaskoversicherung die Schäden am eigenen Fahrzeug, die nicht durch den Versicherungsnehmer verursacht wurden. Dies können beispielsweise Beschädigungen des Fahrzeuges durch Brand oder Explosion sein. Die Bruchschäden an der Verglasung werden ebenfalls durch die Versicherung reguliert. Hier wird nach Reparatur oder Austausch unterschieden. Während bei der Reparatur auf den Selbsterhalt verzichtet wird, ist diese bei einem Austausch der beschädigten Scheiben zu leisten. Im Fahrzeug verbautes Sonderzubehör, beispielsweise eine hochwertige Stereo-Anlage, ist bis zu einem Höchstbetrag ebenfalls mitversichert. Bei unmittelbarer Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und von Lawinen deckt die Teilkaskoversicherung die entstandenen Schäden ab. Schmorschäden, die durch Schäden an der Verkabelung durch einen Kurzschluss verursacht werden, werden ersetzt. Der Innenraumvandalismus nach einem Fahrzeugeinbruch ist ebenso versichert, wie die Kosten für den Austausch der Tür- und Lenkradschlösser nach einem Einbruch. Die Entwendung des Fahrzeuges ist ebenfalls im Versicherungsfang enthalten. Dies beinhaltet auch den unerlaubten Gebrauch des Fahrzeuges durch fremde Personen und den Teilediebstahl. Bei den Folgen eines Wildunfalles gibt es recht abweichende Regulierungsbedingungen der Versicherungsunternehmen. Während die eine Versicherung nur Zusammenstöße mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz reguliert, übernimmt eine andere Versicherung die Schäden aufgrund eines Zusammenstoßes mit Tieren jeglicher Art. Viele Versicherungsunternehmen verzichten auch bei der Schadenregulierung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Vor Abschluss einer Teilkaskoversicherung empfiehlt sich auf jeden Fall ein Versicherungsvergleich, da nicht nur die Prämie für den Versicherungsnehmer von großer Bedeutung ist, sondern auch die Versicherungsleistungen.

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